Weiterhin hohe Zuwächse beim Verkauf von DAB+ Geräten

Die gfu Consumer & Home Electronics GmbH liefert mit ihrem Home Electronics Markt Index HEMIX regelmäßig wichtige Marktinformationen zum Absatz von Elektrogeräten („Home Electronics“) der beteiligten Partner. Die Daten werden unter anderem quartalsweise aus dem GfK Handelspanel erhoben.

Im Bereich „Personal Audio“, in dem unter anderem Kofferradios, CD-Portables und Radiorecoder erfasst werden, sank die private Nachfrage im 1. Quartal 2017 gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr um 19,05%.

Trotz der rückgängigen Absatzzahlen innerhalb Sparte, legte der Verkauf von Digitalradios weiter zu: Wie das Portal „Radio wird digital“ von der gfu erfahren hat, wurden im 1. Quartal 2017 251.000 DAB+ Geräte abgesetzt. Gegenüber dem 1. Quartal 2016 beträgt der Zuwachs 11,3%.

Bereits im Jahresvergleich 2016 zu 2015 verzeichneten die Empfänger für Digitalradio einen erstaunlichen Stückzahlzuwachs von 21,5 Prozent. Der Umsatz stieg in diesem Segment auf 176 Millionen Euro (+ 27,5 %).

Wer bei DAB+ nicht dabei ist, kann nicht profitieren

„Digitalradios sind für Händler zum wichtigen Absatzprodukt geworden, wer zu spät sich auf diesen Markt eingestellt hat, profitiert jetzt nicht von dem guten Lauf, den DAB+ insgesamt hat.“, kommentiert Willi Schreiner, Geschäftsführer der DRD Digitalradio Deutschland GmbH, die jüngsten Zahlen.

Bundestag will dafür sorgen, dass DAB+ nicht scheitert

Um die Digitalisierung des Hörfunks zu fördern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/12509) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 1. Juni 2017, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese DAB+ oder IP Radio empfangen können.

Der Regierung zufolge greift der Gesetzentwurf das von den Ländern bereits im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates zum dritten TKG-Änderungsgesetz formulierte Anliegen auf, die Digitalisierung des Hörfunks durch die Interoperabilität von Radioempfangsgeräten zu fördern (bisher: Interoperabilität von Fernsehgeräten). Mit der Ergänzung des Paragrafen 48 TKG um zwei weitere Absätze soll erreicht werden, dass höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang normgerechter digitaler Signale geeignet sind.

Laut Regierung sollen künftig höherwertige Radioempfangsgeräte mit einer Schnittstelle ausgestattet sein, die zum Empfang digitalisierter Inhalte geeignet ist. Mittels welcher Technik (beispielsweise DAB+ oder Internetradio) die digitalen Inhalte zum Hörer gelangen, werde nicht vorgegeben. Diese Entscheidung solle dem Markt beziehungsweise dem Hörer überlassen bleiben. Zudem würden nur solche Geräte einbezogen, die überwiegend auf den Hörfunkempfang ausgerichtet seien. So würden etwa Autoradios einbezogen, Mobilfunkgeräte hingegen ausgeklammert.

Die zweite Lesung findet voraussichtlich Ende Juni statt, anschließend soll der Entwurf im Bundesrat behandelt werden.

Eine interessante Rede von Tabea Rößner, MdB, zur Änderung des TKG kann hier nachgelesen werden.

Quellen: gfu, Radio wird digital, Deutscher Bundestag