Sitzung des Medienrates der SLM vom 10. Dezember 2018

1) SLM verabschiedet Haushaltsplan 2019

Der Medienrat der SLM verabschiedete in seiner Sitzung am 10. Dezember 2018 den Haushaltsplan 2019 mit einem Gesamtumfang von rd. 7,3 Mio. Euro. Rund die Hälfte dieser Mittel in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro sind für Fördermaßnahmen der SLM vorgesehen: Dabei liegt der Schwerpunkt auch im Jahr 2018 auf dem Betrieb der Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle (SAEK). Die SAEK-Förderwerk gGmbH – eine Tochtergesellschaft der SLM – erhält rd. 1,5 Mio. Euro.

730.000 Euro stellt die SLM auch im nächsten Jahr für die Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen zur Verfügung. Für die Realisierung von Pilot- und Versuchsprojekten zum Digitalen Hörfunk bzw. zur Förderung und Implementierung von DAB+ sind 290.000 Euro im Haushalt eingestellt. Ebenso übernimmt die SLM die Programmerstellungs-, Technik-, Zuführungs- und Verbreitungskosten bzw. die GEMA/GVL-Gebühren der nichtkommerziellen Veranstalter und der Universitätsradios in Sachsen in Höhe von rd. 210.000 Euro.

Für die Medienforschung werden Ausgaben von 242.000 Euro eingeplant. Im Bereich der medienpädagogischen Projektförderung und der Initiativen für den Jugendmedienschutz stehen rd. 240.000 Euro im kommenden Haushalt bereit. Zum fünfzehnten Mal in Folge wird die SLM Mittel für die ergänzende kulturelle Filmförderung zur Verfügung stellen. Für diesen Titel sind im nächsten Jahr 140.000 Euro einkalkuliert.

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML) führt die SLM auch im kommenden Jahr die Zusammenarbeit mit den benachbarten Landesmedienanstalten in Halle und Erfurt fort. So geht der von den drei mitteldeutschen Landesmedienanstalten ausgelobte Rundfunkpreis Mitteldeutschland in eine neue Runde. Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus vergibt die SLM den Medienpädagogischen Preis 2019 an die besten Medienkompetenzprojekte in Sachsen. Insgesamt sind für die genannten Wettbewerbe finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 85.000 Euro eingeplant.

Mit dem Mitteldeutschen Rundfunk vergibt die AML darüber hinaus den Mitteldeutschen Medienkompetenzpreis – hierfür stellt die SLM als Ausrichter des Preises im nächsten Jahr insgesamt 25.000 Euro zur Verfügung.

Ebenso beteiligt sich die SLM in 2019 an einer Vielzahl von rundfunk- bzw. medienkompetenzbezogenen Wettbewerben und Festivals mit rd. 90.000 Euro. Hierzu gehören u.a.: DOK Festival Leipzig, Dresdner Filmfest „Goldener Reiter“, Deutscher Regionalfernsehpreis „Regiostar“ bzw. Internationales Filmfestival für Kinder und junges Publikum – „Schlingel“.

2) SLM setzt Förderprogramm Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen im Jahr 2019 fort

Für die Zuführungs- und Verbreitungskosten qualitativ hochwertiger Programme können private Lokal-TV-Anbieter in Sachsen seit 2015 Fördermittel von der SLM erhalten. Die große Resonanz auf das SLM-Förderpaket zeigt sich auch für 2019 ‒ acht Anträge sind fristgerecht eingegangen, mit denen sich der Medienrat in seiner gestrigen Sitzung befasste. In einem Gesamtumfang von rd. 670.000 Euro werden folgende Programme gefördert:

  • „Dresden Fernsehen“ der Fernsehen in Dresden GmbH;
  • „tvM Meissen Fernsehen“ des Interessengemeinschaft-TV
    Meissen (tv M.) e.V.;
  • „KabelJournal Erzgebirge“ der KabelJournal GmbH –
    Regionaler Informationsdienst;
  • „MEF – MITTEL ERZGEBIRGS FERNSEHEN“ der Regional-Fernsehen Mittelerzgebirge MEF GmbH;
  • „LEIPZIG FERNSEHEN“ der LE Medien GmbH;
  • „LAUSITZWELLE Fernsehen“ der SGS Rundfunkgesellschaft mbH;
  • „TV Westsachsen“ der TeleVision Zwickau GmbH und
  • „CHEMNITZ FERNSEHEN“ der F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Sachsen mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen neben bestehenden lokalen und regionalen Angeboten des Hörfunks, der Printmedien und sonstiger elektronischer Medien sicherzustellen. Die finanzielle Entlastung bei den technischen Verbreitungskosten soll die Veranstalter stärken, die Erwartungen auf eine höhere Programmqualität besser erfüllen zu können (Infos zum Förderprogramm unter www.slm-online.de).

3) OL-Regionalfernseh GmbH erhält Zulassung zur Verbreitung des Lokal-TV-Programms „punkteins oberlausitz TV“ in den Landkreisen Görlitz und Bautzen

Die Lokal-TV-Veranstalterin OL-Regionalfernseh GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Tschirner, erhält von der SLM eine weitere Zulassungen zur Veranstaltung ihres lokalen Fernsehprogramms „punkteins oberlausitz TV“ (ausschließlich in digitaler Verbreitung) in den Landkreisen Görlitz und Bautzen. Es handelt sich um insgesamt sechs Kabelanlagen in den Kabelnetzen von Vodafone und Tele Columbus/PŸUR mit rd. 50.000 angeschlossenen Wohneinheiten.

Das Unternehmen mit Sitz in Zittau ist eine seit 24 Jahren zugelassene private Lokal-TV-Veranstalterin in Sachsen, die derzeit in 15 Kabelanlagen im südlichen Landkreis Görlitz und im südöstlichen Landkreis Bautzen ‒ insbesondere in den Städten Bautzen, Cunnersdorf, Großschönau, Jonsdorf, Löbau, Olbersdorf, Oybin und Zittau ‒ ihr Programm ausstrahlt.

Geplant ist ein täglich aktualisiertes 24-stündiges Fernsehinformationsprogramm unter dem Programmnamen „punkteins oberlausitz TV“ mit dem Schwerpunkt der regionalen Berichterstattung aus dem Großraum Oberlausitz. Durch die Zuweisung der genannten Kabelanlagen wird eine bessere Versorgung im lizenzierten Verbreitungsgebiet erreicht.

4) SLM unterstützt sächsische Hörfunkveranstalter im Rahmen der Media Analyse 2019

Die SLM unterstützt auch im nächsten Jahr die privaten Radioveranstalter in Sachsen im Rahmen der Media-Analyse Audio. Der Medienrat der SLM bestätigte in seiner gestrigen Sitzung die Fortführung der Erhöhung der Fallzahlen und stellt für die MA 2019 Audio (Radio und Online Audio) pro Erhebungswelle 40.000 Euro zur Verfügung.

In zwei Erhebungswellen pro Jahr ermittelt die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) die Reichweiten der Hörfunkprogramme in Deutschland. Diese Analysen erfolgen in Sachsen mit einem weitmaschigen Befragungsnetz und einer geringen Fallzahl. Durch die Erhöhung der Fallzahlen wird die Stichprobe vergrößert und damit das Befragungsergebnis für die privaten sächsischen Hörfunkveranstalter relevanter. Auf der Grundlage der MA werden die Preise bestimmt, die die Rundfunkveranstalter für die Werbung erhalten können. Ohne die Unterstützung wären die Maschen des Befragungsnetzes der Marktforschung für den nicht flächendeckend verbreiteten lokalen Hörfunk in Sachsen zu groß und damit die Daten nicht aussagekräftig genug.

5) Medienrat der SLM unterstützt Filmproduzenten aus Sachsen mit
insgesamt 15.000 Euro im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung (III/2018)

Der Medienrat der SLM stellt rd. 15.000 Euro im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung für das 3. Jahresdrittel 2018 zur Verfügung.

Im genannten Bewerbungszeitraum gingen fünf Filmprojektanträge bei der SLM ein, von denen zwei Produktionen – nach Bewertung einer Auswahlkommission – gefördert werden. Es handelt sich um den Kurzfilm „Karl“ der Cookiefilm GbR, Leipzig, und dem künstlerischen Dokumentarfilm „Île“ produziert von Aude Benhaim, Leipzig. Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM im Jahr 2018 insgesamt 140.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung basiert auf § 28 Sächsisches Privatrundfunkgesetz, wonach der SLM eine ergänzende kulturelle Filmförderung ermöglicht wird. Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert.

Quelle: SLM Online