Der niedersächsische Landtag hatte in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 den von der FDP eingebrachten Antrag mit dem Titel “Für eine digitale Radiozukunft” einstimmig angenommen. Darin wird die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, sich “innerhalb des Systems von Rundfunkauftrag und -finanzierung für eine Beendigung von DAB+ einzusetzen”.
In Ihrem Social-Media-Account weist die FDP Niedersachsen immer wieder darauf hin, dass sie kein Ende von DAB+ wolle, sondern nur das Ende der finanziellen Förderung von DAB+ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Niedersachsen. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Landesregierung, die Förderung von Deutschlandradio und Norddeutschem Rundfunk zu beenden?
Wie viel Geld der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält, wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt. Sie ist per Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag dafür verantwortlich, den Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zu prüfen und zu ermitteln.
Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgt dessen gesetzlichem Auftrag. Der Auftrag des NDR ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und dem NDR-Staatsvertrag. Für die Änderung eines Staatsvertrags ist jedoch eine einstimmige Entscheidung aller Staatsvertragsländer erforderlich. Der Beschluss des niedersächsischen Landtags vom 19. Juni 2019 über die Beendigung der Förderung von DAB+ hat somit keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die KEF hatte in ihrem 20. Bericht ein Modell entwickelt, bei dem die anerkannten Beträge für die Hörfunk-Verbreitung per UKW und per DAB+ gemeinsam betrachtet und die Summe dieser Kosten graduell vermindert wird. Ziel des Modells ist es, dass ab 2029 nur noch die Verbreitungskosten für DAB+ anerkannt werden, die nach Schätzung der ARD ausweislich der Anmeldung zum 21. Bericht ca. 80 % der Kosten der UKW-Verbreitung betragen werden.
Die FDP Niedersachsen teilt auf Nachfrage eines Kommentators auf ihrer Facebook- Seite mit, “dass die öffentlich-rechtlichen Sender auf UKW bleiben werden. Letztlich müssen dass aber die Sender beantworten“. Das steht im Widerspruch zu dem von der KEF entwickeltem Modell. Die KEF hatte festgestellt, dass ein Simulcast, also die Parallelnutzung von UKW und DAB+, auf Dauer nicht wirtschaftlich ist.
Die KEF befindet sich aktuell im Verfahren zur Erstellung des 22. Berichts. Dieser wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 veröffentlicht werden. Im 22. Bericht wird die Kommission ihre Bewertung des Entwicklungsprojekts DAB+ ausführlich darstellen.
Letztlich muss sich die FDP die Frage gefallen lassen, welche Absichten sie mit der Formulierung ihres Antrags verfolgte, wenn diese im Ergebnis keine unmittelbaren Auswirkungen für den Rundfunk haben.