Bundestag beschließt DAB+ Pflicht für Autos

Alle höherwertigen Radios müssen ab 2021 Digitalradio über Internet oder DAB+ empfangen können. Im Auto ist der DAB+ Empfang sogar verpflichtend. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet.

Zunächst hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschließend beraten. Mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde dem Deutschen Bundestag empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der AFD und DIE LINKE..

Daraufhin hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf am 17. Oktober 2019 abschließend zugestimmt.

Deutsche Digitalradio-Pflicht geht über EU-Richtlinie hinaus

Das Gesetz setzt eine Regelung der EU zur Einbauverpflichtung von DAB+ in Fahrzeugen um. Darüber hinaus gilt das Gesetz aber auch für herkömmliche Radios. Immer dann, wenn der Rundfunkempfang für die Geräte wesentlich ist und ein Programmname angezeigt wird (RDS), muss der Empfang von digitalen Hörfunkdiensten möglich sein:

§ 48 Abs. 5 TKG: „Jedes für Verbraucher bestimmte, erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogerät, das den Programmnamen anzeigen kann und nicht Absatz 4 unterfällt, muss einen Empfänger enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe digitaler Hörfunkdienste ermöglicht. Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen, Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes sind und Geräte, bei denen der Hörfunkempfänger eine reine Nebenfunktion hat.“

Für Kofferradios ist es somit ausreichend, wenn diese Radioprogramme über das Internet empfangen können. Smartspeaker oder Handys, bei bein denen der Rundfunkempfang nur eine Nebenfunktion ist, fallen damit nicht unter diese Regelung.

Bei Autoradios hingegen spricht der Gesetzgeber von ‚digital terrestrischem Rundfunk‚ und meint damit den europäischen Radiostandard DAB+:

§ 48 Abs. 4 TKG: „Jedes Autoradio, das in ein neues für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird, muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden. Bei Empfängern, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit der Anforderung in Satz 1, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmt, angenommen.“

Gesetz war eine zentrale Forderung der KEF

Für die Verbraucher dürfe das Gesetz ein wahrer Segen sein. Bisher waren bei Neuwagen die DAB+-Empfangs-Module häufig bereits serienmäßig verbaut. Ihre Freischaltung haben sich die Hersteller allerdings teuer bezahlen lassen.

Das Gesetz setzt damit auch eine Forderung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) um. Wie viel Geld der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die DAB+ Verbreitung erhält, wird von der KEF festgelegt. Sie hatte in ihrem 20. KEF-Bericht aus dem Jahr 2016 gefordert, durch „geeignete Maßnahmen“ die Automobil-Hersteller dazu zu bewegen, das DAB+-Radio als Serienausstattung anzubieten.

Ab dem 21.12.2020 müssen in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge den DAB+ Empfang gewährleisten. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Verkauf von reinen analogen Radioempfängern.

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