Ausschuss des Europäischen Parlaments votiert für Digitalradio-Pflicht

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments hat am 10. Juli 2018 mit einer Mehrheit für zahlreiche Änderungen des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (Verfahren 2016/0288/COD) votiert. Der Kodex soll den bestehenden Rechtsrahmen für die Telekommunikation aus dem Jahr 2009 auf den aktuellen Stand der Dinge bringen.

Darunter befindet sich auch ein Änderungsantrag, der eine Richtlinie vorsieht, bei der die „Mitgliedstaaten […] die Interoperabilität der für Verbraucher bestimmten Hörfunk- und Digitalfernsehgeräte“ sicherstellen. Dabei geht es darum, dass reine analoge Autoradios in bestimmten Fahrzeugen in der europäischen Union nicht mehr verkauft werden dürfen:

„Any radio equipment integrated in a new vehicle of category M which is put on the market for sale or rent in the Union from [date of transposition] shall comprise a receiver capable of receiving and reproducing at least radio services provided via digital terrestrial radio broadcasting. Receivers which are in conformity with harmonised standards the references of which have been published in the Official Journal of the European Union or with parts thereof shall be presumed to comply with the requirement set out in the previous subparagraph covered by those standards or parts thereof.“

Die Fahrzeugkategorie M umfasst alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, die für die Beförderung von Passagieren verwendet werden.

Noch im April wollte der Ausschuss die Digitalradio-Pflicht für alle Hörfunkgeräte als Europäisches Recht umsetzen. In der ursprünglichen Fassung hieß es:

„Alle Hörfunkgeräte, die für den Verkauf oder die Vermietung in Verkehr gebracht oder in der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden, müssen in der Lage sein, digitale und analoge Hörfunkdienste gemäß den von einer anerkannten europäischen Normungsorganisation angenommenen Normen zu empfangen. Wenn ein in der Europäischen Union verkauftes tragbares Gerät einen analogen bzw. einen digitalen Empfänger enthält, muss dieser Empfänger aktiviert sein.“

Bevor es allerdings zu der Änderung kommt, muss das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich nach der Sommerpause über dieses Thema abstimmen.

Die Europäische Rundfunkunion (EBU) begrüßte die Änderung, die für eine größere Auswahl an frei empfangbaren Radiosendern sorgen soll. Der Kodex unterstützt den Übergang zum Digitalradio und eröffnet Veranstaltern und Zuhörern neue Möglichkeiten, wie dies beim Fernsehen in der Vergangenheit der Fall war.

Verbraucherschützer raten bereits jetzt, bei einem Neukauf nur noch Radioempfänger mit einem digitalen Tuner zu kaufen. Die Verpflichtung, dass Hörfunkgeräte über einen digitalen und analogen Tuner verfügen müssen, könnte dem digital-terrestrischen Radio (DAB+) zu einem weiteren Schwung verhelfen und letztlich das Thema UKW-Abschaltung auch wieder auf die Tagesordnung rufen.