Auf die Ausschreibung von landesweiten Übertragungskapazitäten im Standard DAB+, die die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) am 18. November 2019 in einer Bekanntmachung veröffentlicht hatte, haben sich bis 20. Dezember 2019 folgende sieben Interessenten fristgerecht beworben:
- Vielseitige Kompaktanlage: Digital-Radio (DAB+), UKW, CD-Spieler, Bluetooth-Empfang, MP3 per USB (inkl. Ladefunktion), AUX in für externe Quellen / Radiowecker, Sleeptimer und Favoritenspeicher
- Digitalradio: DAB+ ermöglicht rauschfreies & klangstarkes Radio bei extrem robustem Empfang / Klassische analoge UKW Radiostationen sind ebenso zuverlässig empfangbar
- Stereo Sound: Zwei 5 Watt starke Lautsprecher sorgen in Kombination mit dem Bassreflex-Holzgehäuse für satten und klaren Klang / Intuitive Bedienung am Gerät oder per Fernbedienung
- Features & Anschlüsse: Dimmbares 2, 4 Zoll Farbdisplay, Senderspeicher (20x DAB+ / 20x UKW), Sleeptimer, Wecktimer / USB (MP3 Wiedergabe und Ladefunktion), AUX in, Kopfhöreranschluss
- Lieferumfang & Maße: DIGITRADIO 371 CD BT, Fernbedienung, Bedienungsanleitung, Abmessungen (BxHxT): 34. 5 x 12. 3 x 21 cm
Um die Zuweisung von Kapazitäten für die Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms bewerben sich
- KRIX.fm UG
- B&R KLASSIK-UNION GmbH
- radio B2 GmbH
- egoFM RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG
Um die Zuweisung für einen privaten Plattformbetrieb bewerben sich
- DIVICON MEDIA HOLDING GmbH
- Media Broadcast GmbH
- Digital Radio Thüringen GbR
Die TLM wird die Bewerbungsunterlagen in den nächsten Wochen auf Vollständigkeit und Zulässigkeit prüfen. Antragsteller, die die gesetzlichen Zulassungs- und Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen, werden unter Moderation der TLM zu Verständigungsgesprächen geladen. Sollte eine Verständigung der einzelnen Antragsteller miteinander nicht möglich sein, trifft die TLM-Versammlung eine Auswahlentscheidung, bei der die Sicherung der Meinungsvielfalt in Thüringen sowie eine gute und wirtschaftliche DAB+- Versorgung zentrale Kriterien sind. Die Zuweisungsentscheidung soll noch im ersten Halbjahr 2020 erfolgen, wenn auch seitens der Bundesnetzagentur Klarheit über die nutzbare Frequenzressource gegeben ist.